Auch nach dem Verordnungsentwurf zur Umweltverträglichkeitsprüfung, den NRW im letzten Monat im Bundesrat eingebracht hat und der die mehrheitliche Zustimmung des Bundesrats fand, bleibt NRW in Sachen Unkonventionelles Erdgas am Ball. "Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Einsatz von Fracking-Technologien mit umwelttoxischen Chemikalien bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten" heißt dieser Entschließungsantrag aus NRW und Schleswig-Holstein, der klare Positionen formuliert: "Der Bundesrat lehnt den Einsatz von Fracking bis zur abschließenden Klärung aller Risiken ab. Darüber hinaus stellt der Bundesrat fest:
- Fracking birgt erhebliche Risiken.
- Fracking muss in Trinkwasserschutzgebieten verhindert werden.
- Der aktuelle Kenntnisstand schließt eine Genehmigung von Fracking-Maßnahmen aus.
- Dass die Entsorgung des Flowback aus Frack-Vorgängen mit Einsatz umwelttoxischer Chemikalien in Versenkbohrungen (Disposalbohrungen) wegen fehlender Erkenntnisse über die damit verbundenen Risiken derzeit nicht verantwortbar ist."
Weiter heißt es, dass der Bundesrat sich dafür ausspricht, dass unter Einbeziehung der Wissenschaft in einem gemeinsamen Prozess mit den Unternehmen überlegt wird, welche konkreten Erkenntnisse Erkundungen letztlich liefern müssen, um die Informations- und Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung über mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen. Dafür solle ein transparenter und breiter Prozess angelegt werden.
Im weiteren bittet der Bundesrat im Antrag die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern folgende Maßnahmen umzusetzen:
- "Die vorhandenen Gutachten werden systematisch in einem gemeinsamen Prozess ausgewertet.
- Die für das Fracking einzusetzenden Stoffe werden systematisiert und hinsichtlich ihres Umweltverhaltens und ihrer Auswirkungen insbesondere auf die Wasserqualität bewertet (Datenbank)."
Der Antrag unterstreicht die Notwendigkeit einer obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung und fordert die Bundesregierung daher auf, kurzfristig eine Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vorzulegen.
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